Aeschenvorstadt 71
4051 Basel
Schweiz
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Florian Vasseur
Handelsregistereintrag:
Handelsregisteramt des Kantons Basel-Stadt
UID / MwSt.-Nr.:
CH270.4.009.8767
Rechtliche Vertretung:
Mohler AG – Advokatur & Notariat
Kontakt:
info@timelifeclub.com
+49 (0)151 59425088
Version 1.0 (Oktober 2025)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Leistungen, welche von der TimeLife Club GmbH (nachfolgend «TLC») erbracht werden.
1. Buchung und Vertragsschluss
1.1 Die auf der Internetseite der TLC aufgeführten Leistungsbeschreibungen sind als Einladung zur Offertenstellung zu verstehen. Die Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich und informieren lediglich über mögliche Leistungen und Kosten.
1.2 Die Buchung einer Leistung durch die Kundschaft hat online über die Homepage der TLC zu erfolgen. Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot auf Inanspruchnahme einer Leistung dar. Sie erfolgt auf der Grundlage der Beschreibung der jeweiligen Angebote auf der Internetseite sowie unter Anerkennung der vorliegenden AGB, der Datenschutzerklärung und dem Verhaltenskodex der TLC.
1.3 Die TLC bestätigt der Kundschaft den Vertragsschluss mit der Buchungsbestätigung in Textform, wodurch der Vertrag verbindlich zustande kommt. Die Buchungsbestätigung durch die TLC enthält die Rechnung. Sollte innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung keine Buchungsbestätigung erfolgen, gilt die Teilnahme an der Bildungsreise als abgelehnt und die Kundschaft ist an ihre Buchung nicht mehr gebunden. Die TLC empfiehlt, Flugbuchungen erst nach Erhalt der Buchungsbestätigung zu tätigen.
1.4 Die Kundschaft hat die Richtigkeit der in der Buchungsbestätigung (vgl. Ziffer 1.3) enthaltenen persönlichen Daten und die Angaben zur Reise unmittelbar zu überprüfen und etwaige Fehler (z.B. falsch geschriebener Name) unverzüglich der TLC mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, darf die TLC von der Richtigkeit der Angaben ausgehen.
2. Leistungen der TimeLife Club GmbH
2.1 Die TLC wird für die Verschaffung der vertraglich vereinbarten Leistungen sorgen. Die TLC ist berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch örtliche Dienstleister zu erbringen.
2.2 Der konkrete Leistungsumfang der Bildungsreise bestimmt sich nach den im Rahmen der Anmeldung auf Grundlage des Angebots erfolgten individuell getroffenen Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung
2.3 Touristische Aktivitäten und Ausflüge sind in der Bildungsreise nicht inbegriffen und müssen durch die Kundschaft direkt vor Ort bei den jeweiligen Dienstleistern gebucht werden. Für touristische Aktivitäten und Ausflüge gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Dienstleister. Die TLC ist nicht Vertragspartei und nicht für die Vertragserfüllung verantwortlich. Die TLC schliesst jegliche Haftung ausdrücklich aus.
2.4 Ein bestimmter Erfolg der Bildungsreise oder eine bestimmte Art oder Qualität der Unterbringung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich zugesichert ist. Für die Bildungsreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich, worauf die TLC zum Zeitpunkt der Buchung keinen Einfluss hat. Sofern diese nicht erreicht wird, kann die TLC der Kundschaft eine möglichst gleichwertige Alternative anbieten oder vom Vertrag zurücktreten (vgl. Ziffer 9.1).
3. Pflichten der Kundschaft
3.1 Die Kundschaft verpflichtet sich zum rechtzeitigen und pünktlichen Erscheinen am Ort der Bildungsreise. Die TLC bietet keine Beförderungsleistungen, insbesondere keine Flüge an. Für die eigenständig organisierte Anreise wird empfohlen, nur kostenfrei oder kostengünstig umbuchbare Flüge zu buchen und für Anschlussflüge einen erheblichen zeitlichen Spielraum einzuplanen.
3.2 Die Kundschaft ist allein dafür verantwortlich, zu überprüfen, ob ihr Gesundheitszustand eine Teilnahme an der Bildungsreise zulässt.
3.3 Die Kundschaft ist verpflichtet, sich an den Verhaltenskodex der TLC sowie an die Gesetzgebung und die Regeln des Reiselandes zu halten. Ein Verstoss gegen diese Bestimmungen kann zum Ausschluss der Vertragsleistungen führen (vgl. Ziffer 9.3).
3.4 Sollte die Kundschaft während der Bildungsreise Anlass zur Beanstandung haben, so müssen diese zwingend und unverzüglich der TLC gemeldet werden. Auf die Meldung hin wird die TLC versuchen, den berechtigten Mangel zu beseitigen. Die TLC kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmasses des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismässigen Kosten verbunden ist. In diesem Fall kann die TLC eine angemessene Ersatzleistung anbieten, sofern der Mangel einen erheblichen Teil der Leistungen betrifft. Sofern die TLC aufgrund schuldhaft unterlassener oder verspäteter Meldung der Kundschaft nicht Abhilfe schaffen kann, hat die Kundschaft kein Recht auf Preisminderung oder Schadenersatz. Sollte keine Abhilfe vor Ort möglich sein, muss die Kundschaft eine schriftliche Bestätigung verlangen, welche die Beanstandung und deren Inhalt umfasst. Diese ist innerhalb von fünf Tagen nach Reiseende schriftlich bei der TLC einzureichen. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, stehen der Kundschaft keine Ansprüche zu.
3.5 Die Kundschaft ist für die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf-, Versicherung- und weiteren Vorschriften sowie für die Verschaffung der notwendigen Dokumente selbst verantwortlich.
3.6 Die TLC übernimmt keine Haftung für zu spät/ falsch ausgestellte/ nicht bewilligte Visa oder Reisedokumente und die daraus resultierenden Folgen und Kosten. Die Kundschaft ist für die Einhaltung sämtlicher Einreisebestimmungen verantwortlich. Bei einer etwaigen Einreiseverweigerung hat die Kundschaft sämtliche Kosten zu übernehmen. Die Kosten für die Bildungsreise werden nicht rückerstattet.
4. Zahlungsweise
4.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Reisepreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der Rechnung (Ziff. 1.3) innert 30 Tagen zu bezahlen.
4.2 Liegt der Vertragsschluss 30 Tage oder weniger vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn, ist der Reisepreis unmittelbar nach Erhalt der Anmeldebestätigung und Rechnung zu bezahlen.
4.3 Bei den Zahlungsfristen handelt es sich um Verfalltage. Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät die Kundschaft ohne Mahnung in Verzug. Die TLC ist in diesem Fall berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und der Kundschaft mit einer Pauschale von [Betrag] % des Rechnungstotals als Rücktrittskosten zu belasten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
5. VertragsÄnderungen Vor Reisebeginn
5.1 Die TLC behält sich eine einseitige Erhöhung des Reisepreises nach Vertragsschluss vor, wenn die Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und für die TLC nicht vorhersehbaren und einer erheblichen Erhöhung der für die betreffende Bildungsreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis erhöht sich in diesem Fall in dem Umfang, in dem sich die Wechselkursänderung auf den Reisepreis pro Person gemessen an den bei Vertragsschluss zugrunde gelegten Kalkulationssätzen auswirkt. Die TLC wird die Kundschaft in Textform über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Übersteigt die Preiserhöhung 10 % des Reisepreises, liegt eine erhebliche Vertragsänderung gemäss Ziffer 5.3 vor.
5.2 Die TLC behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen, sofern diese unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Unerheblich sind insbesondere Anpassungen von Kursprogrammen oder der Unterkunft an örtliche Regelungen (z.B. Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften).
5.3 Erhebliche Vertragsänderungen kann die TLC nicht einseitig vornehmen. Die TLC kann der Kundschaft jedoch eine entsprechende Vertragsänderung in Textform anbieten und verlangen, dass die Kundschaft innerhalb einer von der TLC bestimmten Frist, entweder das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder ihren Rücktritt vom Vertrag erklärt. Nach Ablauf der von der TLC bestimmten Frist gilt das Angebot zur Vertragsänderung als angenommen.
5.4 Bei Leistungsanpassungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände (Unruhen, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen etc.) hat die Kundschaft keinen Anspruch auf Rücktritt und Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
6. Nicht Inanspruchnahme einzelner Leistungen, Reiseabbruch und Vertragsänderungen während der Reise
6.1 Nimmt die Kundschaft einzelne Leistungen aus Gründen, die ausschliesslich in der Sphäre der Kundschaft liegen (z.B. Krankheit oder Verhinderung, vorzeitige Rückreise) und nicht von der TLC zu vertreten sind, nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Zahlungen.
6.2 Muss die TLC die Leistungen während der Reise aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände (Unruhen, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen etc.) anpassen, so ist die TLC berechtigt einzelne Vertragsänderungen vorzunehmen. Solche Vertragsänderungen begründen keinen Anspruch auf Rücktritt und/oder Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
6.3 Muss die Reise aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände (Unruhen, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen etc.) abgebrochen werden, hat die Kundschaft Anspruch auf Rückerstattung der nicht bezogenen Leistungen, wobei die TLC berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten der Kundschaft.
7. Rücktritt durch die Kundschaft
7.1 Die Kundschaft kann vom Vertrag zurücktreten. Massgebend ist der Zugang der Rücktritterklärung. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
7.2 Tritt die Kundschaft vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so schuldet sie der TLC die folgenden Entschädigungspauschalen:
bis 120 Tage vor Reisebeginn: 25 % des Preises
bis 90 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Preises
bis 30 Tage vor Reisebeginn: 90 % des Preises
Erfolgt der Rücktritt weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, sind 100 % des Preises geschuldet.
7.3 Die Kundschaft hat das Recht, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson zu benennen, auf die der Vertrag übertragen wird. Die TLC kann den Eintritt der Ersatzperson ablehnen, wenn diese die Erfordernisse für die Bildungsreise nicht erfüllt. Im Falle einer Übertragung haften die Ersatzperson und die Kundschaft als Solidarschuldner für den Reisepreis und die durch die Vertragsübertragung entstehenden Mehrkosten. Dies gilt insbesondere auch für die Bearbeitungsgebühr von CHF 150.00.
8. Versicherungen
8.1 Der Abschluss einer Reiseversicherung (Annullationskosten und Reisezwischenfälle) ist dringend empfohlen.
8.2 Die Kundschaft bestätigt mit ihrer Buchung über eine ausreichende Versicherungsdeckung (insbesondere über eine Haftpflichtversicherung) zu verfügen. Die Kundschaft stellt sicher, dass sie für Unfälle und Krankheiten im Ausland ausreichend versichert ist.
9. Rücktritt durch die timeLife club gmbh und ausschluss von den vertragtlichen leistungen
9.1 Die TLC kann bis 30 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten. Die Kundschaft hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Fall ausgeschlossen.
9.2 Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (Unruhen, Krieg, Streiks, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, behördliche Massnahmen etc.) die Reise erheblich erschweren, erheblich gefährden oder verunmöglichen, hat die TLC das Recht die Reise auch kurzfristig zu annullieren. Die TLC bemüht sich in diesem Fall eine möglichst gleichwertige Alternative anzubieten. Ist dies nicht möglich, wird der Reisepreis rückerstattet, wobei die TLC berechtigt ist, bereits gemachte Aufwendungen (z.B. Service- und Auftragspauschalen sowie Kostenanteile für Reservierung und Bearbeitung) in Abzug zu bringen. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung eines Ersatzprogramms. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
9.3 Verletzt die Kundschaft ihre Vertragspflichten (z.B. Missachtung des Verhaltenskodex oder Verletzung der Gesetzgebung und Regeln des Reiselandes) oder stört sie die Bildungsreise nachhaltig in einem Masse, dass der TLC die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung nicht mehr zugemutet werden kann, hat die TLC das Recht, die Kundschaft nach erfolgloser Abmahnung von den weiteren vertraglichen Leistungen auszuschliessen. In diesem Fall behält die TLC den Anspruch auf den Reisepreis. Mehrkosten für eine vorzeitige Rückbeförderung trägt die Kundschaft selbst.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung der TLC wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten, welche die Kundschaft der TLC zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit dem Schweizerischen Datenschutzgesetz bearbeitet. Weitere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden sich in der Datenschutzerklärung der TLC unter: Link.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist Basel ausschliesslicher Gerichtsstand.



